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   BGH, 03.06.1977 - I ZB 11/76   

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https://dejure.org/1977,3638
BGH, 03.06.1977 - I ZB 11/76 (https://dejure.org/1977,3638)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1977 - I ZB 11/76 (https://dejure.org/1977,3638)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1977 - I ZB 11/76 (https://dejure.org/1977,3638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Warenzeicheneintragung - Berücksichtigung einer Zurücknahme eines Widerspruchs im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 994
  • GRUR 1977, 789
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1974 - I ZB 3/73
    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZB 11/76
    Die Zurücknahme des Widerspruchs ist auch im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen, sofern die eingelegte Rechtsbeschwerde überhaupt statthaft ist (BGH GRUR 1974, 465 - Lomapect).
  • BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10

    Telefonsystem

    Hierzu genügt jedoch die Übermittlung einer Kopie der Rücknahmeerklärung gegenüber dem Patentgericht mit einer entsprechenden Begleitmitteilung an den Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 3. Juni 1977 - I ZB 11/76, GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol).

    Der Vertretung durch einen beim Bundesgerichthof zugelassenen Rechtsanwalt bedarf es für diese Erklärung nicht (BGH, Beschluss vom 20. Januar 1983 und vom 3. Juni 1977 aaO unter Berufung auf BGHZ 14, 210).

  • BGH, 22.11.1984 - I ZB 9/84

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung zwischen dem angemeldeten Zeichen "Filac" und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann auch im Rechtsbeschwerdeverfahren ein Widerspruch gegen eine Warenzeichenanmeldung zurückgenommen werden, sofern die eingelegte Rechtsbeschwerde statthaft ist (BGH GRUR 1974, 465 - Lomapect; GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol).
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77

    Anforderungen an die Anmeldung eines Patents - Voraussetzungen für eine mangelnde

    Diese Auffassung steht bei Berücksichtigung der vorhandenen Unterschiede nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des I. Zivilsenats, nach denen der Widerspruch gegen Warenzeichenanmeldungen oder -eintragungen auch nach Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen eine über den Widerspruch befindende Entscheidung des Bundespatentgerichts mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Entscheidung die verfahrensrechtliche Grundlage entzogen wird (GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol; 1974, 465 - Lomapect; 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 22.09.1983 - I ZB 5/83

    Anmeldung des Warenzeichens mit den Wortbestandteilen "TOP TI" - Bestehen einer

    Die Zurücknahme des Widerspruchs gegen eine Warenzeichenanmeldung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen, sofern die eingelegte Rechtsbeschwerde überhaupt statthaft ist (BGH GRUR 1974, 465 - Lomapect; 1977, 789 - Tribol/Liebol).
  • BGH, 09.06.1983 - I ZB 7/82

    Anmeldung des Warenzeichens "Francis Drake" - Zurückweisung eines Widerspruchs

    Die Zurücknahme des Widerspruchs gegen eine Warenzeichenanmeldung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen, sofern die eingelegte Rechtsbeschwerde überhaupt statthaft ist (BGH GRUR 1974, 465 - Lomapect; 1977, 789 - Tribol/Liebol).
  • BGH, 08.12.1978 - I ZB 6/78

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung eines angemeldeten Zeichens mit dem

    Der Beschluß des Bundespatentgerichts war daher aufzuheben; die Sache war gemäß § 41 × Abs. 1 PatG an das Bundespatentgericht zurückzuverweisen (BGH GRUR 1977, 789).
  • BPatG, 30.04.1991 - 27 W (pat) 219/89
    Auf die Rücknahme eines Widerspruchs im warenzeichenrechtlichen Eintragungsverfahren ist § 269 ZPO nicht entsprechend anwendbar (Anschluß BGH 1973-03-02, I ZB 11/72, GRUR 1973, 605, "Anginetten"; Anschluß BGH, 1977-06-03, I ZB 11/76, GRUR 1977, 789, "Tribol"; Anschluß BGH, 1983-04-14, I ZB 1/83, MittdtschPatAnw 1983, 195, "Alevita").
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